Schutz von ungeborenem Leben!
Durchschnittlich 10′000 Abtreibungen im Jahr belegen: Das Töten von Ungeborenen geniesst gesellschaftliche Akzeptanz und wird als gängige Lösung angesehen. Eine Lösung, welche die das Eigeninteresse der Frau nach grösstmöglicher Entscheidungsfreiheit über das Gut des Lebens stellt. Selbstverständlich ist jedoch Abtreibung nicht gleich Abtreibung. Unter bestimmten medizinisch bedingten Voraussetzungen oder Fällen von Vergewaltigungen (insbesondere bei Inzesthandlungen), kann eine Abtreibung durchaus als berechtigt gelten. Geht es jedoch einzig darum, die egozentrischen Interessen von Mutter und Vater zu schützen, so handelt es sich bei der Tötung von ungeborenem Leben um nichts anderes als um Mord!